Velno Partnerprogramm – Teilnahmebedingungen
Stand: Juli 2026 · Version 1.0
Diese Bedingungen können jederzeit geändert werden. Es gilt stets die aktuelle Version auf der Website. velno.ai ist ein Dienst der Birkholz & Rabitzsch GbR, Stüvestraße 15, 45144 Essen, E-Mail: [email protected].
1. Programm-Übersicht
1.1 Beschreibung
Das Velno Partnerprogramm ermöglicht es zugelassenen Partnern („Affiliate“), durch die Vermittlung von Neukunden eine feste Provision zu verdienen. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert eine Bewerbung sowie eine Freischaltung durch Velno.
1.2 Teilnahmevoraussetzungen
Ein aktives Velno-Abo ist keine Voraussetzung. Der Affiliate muss jedoch ein verifiziertes Velno-Konto besitzen. Velno behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Provisionen
2.1 Provisionsmodell
Velno zahlt feste Beträge pro geworbenem Kunden – keine Prozentsätze. Der Betrag richtet sich nach dem Plan des geworbenen Kunden und danach, ob es sich um den ersten oder einen späteren bezahlten Monat handelt:
| Plan | 1. bezahlter Monat | ab dem 2. bezahlten Monat |
|---|---|---|
| Pro | 25,00 EUR | 55,00 EUR |
| Max | 55,00 EUR | 70,00 EUR |
- Wiederkehrend: Die Provision gilt für maximal 24 Monate ab Erstregistrierung des geworbenen Kunden, solange dieser ein aktives, bezahltes Pro-/Max-Abo unterhält.
- Nur zahlende Pro-/Max-Abos werden vergütet – keine Zahlung, keine Provision.
- Velno behält sich vor, das Provisionsmodell nach eigenem Ermessen anzupassen (siehe 2.2).
2.2 Provisionsänderungen
Änderungen des Provisionsmodells werden dem Affiliate mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Für bereits vermittelte Kunden gilt eine Übergangsfrist von 90 Tagen, in der das bisherige Modell weiter angewendet wird. Danach gilt das neue Modell für alle zukünftigen Zahlungen.
2.3 Voraussetzung: tatsächliche Zahlung
Ein Provisionsanspruch entsteht nur für Zeiträume, in denen der geworbene Kunde tatsächlich und vollständig bezahlt hat – keine Zahlung, keine Provision. Gerät ein geworbener Kunde in Zahlungsverzug (Status „überfällig“/„past due“, fehlgeschlagene oder ausstehende Zahlung), bleibt der Anspruch dem Grunde nach bestehen; er wird jedoch um den durch die Beitreibung entstehenden Aufwand nach der Staffel in 2.5 gekürzt. Velno steuert Zahlungserinnerung, Mahnung und Beitreibung; der Affiliate hat hierauf keinen Einfluss.
2.4 Eigenakquise & Vorkontakt durch Velno
Hatte Velno vor der Vermittlung bereits Kontakt zu der betreffenden Person oder war selbst um deren Gewinnung bemüht – etwa durch eigene Ansprache, laufende Gespräche, einen bereitgestellten Testzugang, ein Angebot oder vorherigen Support –, kann die Provision für diesen Kunden entsprechend reduziert werden oder entfallen. Velno entscheidet hierüber nach billigem Ermessen und informiert den Affiliate, wenn eine Kürzung vorgenommen wird.
2.5 Abzug für Aufwand & Beitreibung
(a) Allgemeiner Aufwand. Entsteht Velno im Zusammenhang mit einem geworbenen Kunden eigener Aufwand – etwa Porto- und Versandkosten, besonderer Zeit- oder Betreuungsaufwand, individuelle Einrichtung oder sonstige Sonderleistungen, die eigentlich der Betreuungspflicht des Affiliates (4.3) unterfallen –, können diese Kosten von der Provision abgezogen werden.
(b) Beitreibungs- & Mahnaufwand bei Zahlungsverzug. Verursacht ein geworbener Kunde durch ausbleibende oder verspätete Zahlung Beitreibungsaufwand, wird die für diesen Kunden bzw. Zeitraum anfallende Provision kumulativ wie folgt gekürzt. Bezugsgröße ist die eigentliche, ungekürzte Provision:
| Anlass | Kürzung |
|---|---|
| Erste Nachricht / kurze Zahlungserinnerung / Status „überfällig“ (past due) | -15 % |
| Zweite Erinnerung bzw. 1. Mahnung | -20 % |
| Es muss ein Inkassoantrag gestellt werden | -20 % |
| Schuldner zahlt beim Inkasso noch fristgerecht | -15 % |
| Es wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet | keine Provision |
Die Kürzungen addieren sich mit fortschreitender Eskalation; die Gesamtkürzung ist auf 100 % begrenzt. Wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, entfällt die Provision für den betreffenden Kunden bzw. Zeitraum vollständig. Abzüge werden nicht gesondert in einer Abrechnung ausgewiesen; Velno informiert den Affiliate, wenn ein Abzug vorgenommen wird, und korrigiert die Provision entsprechend.
Rechenbeispiel (Pro, ab 2. Monat, 55,00 EUR): past due (-15 %) + 1. Mahnung (-20 %) + Inkassoantrag (-20 %) = -55 % → verbleiben 24,75 EUR. Zahlt der Schuldner beim Inkasso fristgerecht (zusätzlich -15 %, gesamt -70 %) → verbleiben 16,50 EUR. Kommt es zum gerichtlichen Mahnverfahren → 0,00 EUR.
2.6 Berechnung & Steuern
Die in 2.1 genannten Beträge sind Brutto-Beträge. Da Velno als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhebt, entspricht der Zahlungsbetrag des geworbenen Kunden dem Endpreis. Velno zahlt allen Affiliates denselben Brutto-Auszahlbetrag; die Steuerregelung des Affiliates bestimmt lediglich, wie dieser Betrag in der Gutschrift dargestellt wird (siehe 3.4).
2.7 Zuordnung & Tracking-Zeitraum
- Empfehlungslinks sind 30 Tage gültig. Kauft ein vermittelter Besucher innerhalb von 30 Tagen nach dem Klick, wird die Vermittlung dem Affiliate zugeordnet.
- Klickt ein Besucher vor der Registrierung auf einen anderen Affiliate-Link, wird der ursprüngliche Affiliate überschrieben (Last-Click-Attribution).
- Ab der Registrierung ist der Kunde dem Affiliate fest zugeordnet – kein Windhundprinzip, keine nachträgliche Umverteilung durch Dritte (Übertragung nur nach 2.9).
2.8 Rückbuchungen & Erstattungen
Bei Rückbuchung (Chargeback) oder Erstattung an den Kunden wird die entsprechende Provision storniert und vom Guthaben abgezogen. Wird das Guthaben negativ, wird dies mit zukünftigen Provisionen verrechnet.
2.9 Übertragung von Kunden
Ein geworbener Kunde kann mit ausdrücklicher Zustimmung des bisher zugeordneten Affiliate-Partners auf einen anderen Affiliate übertragen werden. Ohne diese Zustimmung erfolgt keine Übertragung. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung stehen die künftigen Provisionsansprüche dem neuen Affiliate zu; die maximale Provisionslaufzeit (24 Monate ab Erstregistrierung) bleibt unberührt.
2.10 Freigabe
Provisionen werden nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach Zahlungseingang freigegeben. Dies schützt vor Rückbuchungen und Betrug.
2.11 Rückforderung von Provisionen
Velno behält sich vor, bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Provisionen zurückzufordern, wenn der Affiliate gegen diese Bedingungen verstoßen hat, die Provision durch Betrug/Manipulation/Täuschung entstanden ist, der Affiliate seine Betreuungspflicht (4.3) verletzt hat, der geworbene Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung kündigt oder eine Rückerstattung erhält, oder Stichprobenprüfungen einen Verstoß gegen die Werbemethoden (4.4) ergeben. Rückforderungen werden zunächst mit dem Guthaben verrechnet; reicht dieses nicht aus, wird der Restbetrag in Rechnung gestellt (Zahlungsziel 14 Tage).
3. Auszahlungen
3.1 Mindestauszahlung
Die Mindestauszahlung beträgt 50,00 EUR. Auszahlungen darunter sind auf Wunsch möglich, es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR erhoben. Bei einem Guthaben unter 20,00 EUR verfällt der Restbetrag bei Kündigung.
3.2 Auszahlungsmethode
Auszahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung (SEPA) in Euro. Andere Zahlungsmethoden (PayPal, Krypto etc.) werden nicht angeboten.
3.3 Auszahlungszeitraum
Auszahlungsanfragen werden innerhalb von 14 Werktagen nach Antragseingang bearbeitet. Velno behält sich vor, Auszahlungen bei Verdacht auf Betrug oder Verstoß gegen diese Bedingungen zurückzuhalten, zu stornieren oder zu verweigern.
3.4 Steuern & Gutschriften
Velno zahlt an alle Affiliates denselben Brutto-Auszahlbetrag, unabhängig von deren Steuerregelung. Die Steuerregelung bestimmt nur die Darstellung in der Gutschrift. Kleinunternehmerregelung (KUR): Gutschrift ohne Umsatzsteuer-Ausweis, Vermerk „Kein Ausweis von USt. gem. § 19 UStG“; Beispiel Pro (ab 2. Monat) 55,00 EUR Brutto → Gutschrift 55,00 EUR (100 % Netto). Regelbesteuert: Gutschrift mit Ausweis von 19 % USt.; Beispiel Pro (ab 2. Monat) 46,22 EUR Netto + 8,78 EUR USt. = 55,00 EUR Brutto. Der Auszahlbetrag ist identisch zum KUR-Affiliate; der regelbesteuerte Affiliate schuldet die ausgewiesene USt. dem Finanzamt und führt sie selbst ab. Die Steuerregelung wird bei der Bewerbung angegeben; bei Regelbesteuerung ist die USt-IdNr. Pflicht. Änderungen sind per E-Mail an [email protected] mitzuteilen und gelten ab der nächsten Gutschrift. Affiliates sind selbst für die korrekte Versteuerung ihrer Einnahmen verantwortlich.
3.5 Gutschrift-Erstellung
Velno erstellt für jede Auszahlung eine Gutschrift gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Affiliate erhält sie als PDF-Download in seinem Partner-Dashboard. Eine eigene Rechnungsstellung ist nicht erforderlich.
3.6 Widerspruchsrecht
Gutschriften gelten als anerkannt, sofern der Affiliate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung schriftlich widerspricht (per E-Mail an [email protected]).
4. Werbemethoden & Pflichten
4.1 Erlaubte Werbemethoden
Eigene Website/Blog/Portfolio; YouTube-Videos & Tutorials; Social Media (Instagram, TikTok, X, Facebook, LinkedIn); E-Mail-Marketing an eigene, opt-in-basierte Listen; Podcasts; eigene Discord-/Telegram-Communities; ehrliche Erfahrungsberichte und Reviews.
4.2 Verbotene Werbemethoden
- Spam jeglicher Art (E-Mail, Kommentare, Foren, DMs)
- Paid Ads auf Brand-Keywords („Velno“, „velno.ai“ etc.)
- Irreführende Werbung (falsche Versprechungen, gefälschte Testimonials)
- Cookie-Stuffing oder versteckte Redirects
- Incentivized Traffic (Bezahlung für Klicks/Anmeldungen)
- Selbst-Referrals (eigene Käufe über den eigenen Link)
- Pop-ups, Pop-unders oder erzwungene Redirects
- Registrierung von Domains mit „Velno“ im Namen
- Social-Media-Accounts, die sich als Velno ausgeben
4.3 Betreuungspflicht
Der Affiliate verpflichtet sich, seine geworbenen Kunden aktiv zu betreuen und zu unterstützen – insbesondere bei der Einrichtung, bei Fragen zur Nutzung und bei Problemen. Der Affiliate ist die erste Anlaufstelle für seine geworbenen Kunden. Bei nachweislich fehlender oder mangelhafter Betreuung behält sich Velno vor, die laufenden Provisionen für den betreffenden Kunden zu kürzen oder einzustellen, bereits gutgeschriebene Provisionen zurückzufordern, den durch die Betreuung entstandenen Eigenaufwand gem. 2.5 abzuziehen sowie Rückforderungen mit zukünftigen Provisionen zu verrechnen oder in Rechnung zu stellen.
4.4 Nachweispflicht & Stichproben
Velno ist berechtigt, jederzeit stichprobenartige Prüfungen der Werbemethoden durchzuführen. Der Affiliate legt auf Anfrage Nachweise vor (Screenshots, Links, Posts, Videos o. Ä.). Ergibt eine Prüfung einen Verstoß, kann die Auszahlung ausstehender Gutschriften verweigert, bereits Ausgezahltes zurückgefordert und das Affiliate-Konto gesperrt oder gekündigt werden. Die Beweislast für die Einhaltung der Werbemethoden liegt beim Affiliate.
5. Kündigung & Sperrung
5.1 Kündigung durch den Affiliate
Jederzeit möglich per E-Mail an [email protected]. Offene Guthaben ab 50 EUR werden ohne Abzug ausgezahlt; zwischen 20 EUR und 50 EUR fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR an; unter 20 EUR verfällt der Restbetrag.
5.2 Sperrung durch Velno
Sofortige Sperrung bei schweren Verstößen (Betrug, Spam, Markenrechtsverletzung). Bei Sperrung wegen Betrugs verfällt das gesamte Guthaben. Nach Kündigung oder Sperrung werden keine neuen Referrals mehr getrackt.
5.3 Weiterlaufende Ansprüche
Bestehende Provisionsansprüche für bereits vermittelte Kunden laufen nach Kündigung (nicht bei Sperrung wegen Betrug) weiter, sofern kein Verstoß vorliegt und die maximale Laufzeit (24 Monate) nicht überschritten ist.
5.4 Inaktivität
Velno kann die Partnerschaft kündigen, wenn der Affiliate über 60 aufeinanderfolgende Tage keine provisionsfähige Vermittlung erbringt. Der Affiliate wird vorher per E-Mail informiert. Bestehende Ansprüche bleiben gem. 5.3 erhalten.
5.5 Programmänderungen
Velno kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Affiliate kann innerhalb dieser Frist widersprechen; bei Widerspruch endet die Teilnahme zum nächsten Auszahlungstermin. Erfolgt kein Widerspruch, gilt dies als Zustimmung.
6. Haftung
Velno haftet nicht für technische Ausfälle des Tracking-Systems und nicht für Umsatzeinbußen durch Programmänderungen. Die maximale Haftung ist auf die Höhe der bereits ausgezahlten Provisionen der letzten 12 Monate begrenzt. Der Affiliate haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Bedingungen entstehen.
7. Datenschutz
Der Affiliate behandelt personenbezogene Daten geworbener Kunden vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Die Datenschutzerklärung von Velno (velno.ai/datenschutz) gilt ergänzend. Der Affiliate ist für die DSGVO-Konformität seiner eigenen Werbemaßnahmen selbst verantwortlich.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9. Kontakt
Bei Fragen zum Partnerprogramm: [email protected]
Mit dem Absenden der Bewerbung akzeptierst du diese Teilnahmebedingungen.